Westbalkan im Fokus: Köln soll Abschiebehilfe für rund 500 ausreisepflichtige Personen abgelehnt haben

Interne Unterlagen sorgen für politische Debatten: Die Stadt Köln soll ein Angebot des Landes NRW ausgeschlagen haben, Rückreisedokumente für rund 500 ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten zu beschaffen. Stattdessen sei auf Bleibeperspektiven gesetzt worden. Unter den Betroffenen sollen sich laut Berichten auch mehrfach polizeibekannte Straftäter befunden haben.

8/5/20262 min read

Die Skyline des Kölner Doms mit einem deutschen Pass und einer Grenzmauer als Hinweis auf Abschiebun
Die Skyline des Kölner Doms mit einem deutschen Pass und einer Grenzmauer als Hinweis auf Abschiebun
Die Stadt Köln sieht sich mit neuen Vorwürfen im Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern konfrontiert. Aus internen Behördenunterlagen und E-Mails, über die zunächst der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete und die anschließend von weiteren Medien aufgegriffen wurden, geht hervor, dass die Kölner Ausländerbehörde Ende 2024 ein Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen nicht angenommen haben soll. Dabei ging es um rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus den Westbalkanstaaten.

Nach den Berichten hatte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld der Stadt angeboten, sogenannte Rückreisedokumente beziehungsweise Passersatzpapiere für Betroffene aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zu beschaffen. Diese Dokumente gelten häufig als notwendige Voraussetzung, um Abschiebungen durchführen zu können, wenn gültige Ausweispapiere fehlen.

Den Unterlagen zufolge kam aus Köln jedoch bereits wenige Tage später eine ablehnende Antwort. Demnach seien Passersatzpapiere für die genannten Fälle nicht erforderlich. Stattdessen habe die Stadt erklärt, die betroffenen Menschen mit Unterstützung von Sozialpädagogen dabei begleiten zu wollen, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine langfristige Bleibeperspektive zu erhalten.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen verdeutlichen den Konflikt zwischen Land und Kommune. Während das Land offenbar darauf setzte, bestehende Ausreisepflichten konsequent umzusetzen und die organisatorischen Voraussetzungen für Rückführungen zu schaffen, soll die Stadt Köln einen Schwerpunkt auf integrations- und aufenthaltsrechtliche Lösungen gelegt haben.

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt der Umstand, dass sich unter den rund 500 aufgeführten Personen laut den Medienberichten auch mehrfach strafrechtlich beziehungsweise polizeilich in Erscheinung getretene Personen befunden haben sollen. Besonders hervorgehoben wird der Fall eines Mannes, der seit vielen Jahren mit seiner Familie in Köln lebt und bereits mehrfach mit Polizei und Justiz in Kontakt gekommen sein soll. Berichten zufolge erhielt die Familie monatliche Sozialleistungen in erheblicher Höhe. Zudem wurde der Mann im Jahr 2025 wegen Betrugs verurteilt. Auch gegen weitere Familienmitglieder habe es in der Vergangenheit strafrechtliche Verfahren gegeben.

Nach den vorliegenden Informationen soll diese Familie dennoch in ein Bleiberechtsprogramm aufgenommen worden sein. Gleichzeitig soll sie sich nicht selbst um die Beschaffung notwendiger Reisedokumente bemüht haben. Trotzdem habe die Stadt auch in diesem Fall auf das Angebot des Landes verzichtet, die erforderlichen Passersatzpapiere zu organisieren.

Wie viele der rund 500 betroffenen Personen inzwischen Deutschland verlassen haben, abgeschoben wurden oder zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, lässt sich derzeit offenbar nicht feststellen. Nach Angaben der Stadt liegen hierzu keine vollständigen Auswertungen vor.

Bekannt ist hingegen, dass Ende 2025 insgesamt rund 3.657 geduldete Ausländer in Köln registriert waren. Gleichzeitig wurden im Jahr 2025 insgesamt 245 Personen aus Köln abgeschoben, darunter nach Angaben der Stadt 130 Straftäter. Welche Überschneidungen es zwischen diesen Abschiebungen und der damaligen Liste der rund 500 Personen gibt, bleibt bislang offen.

Die Veröffentlichungen haben inzwischen politische Reaktionen ausgelöst. Nach Medienberichten wurde eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt. Dabei soll insbesondere geklärt werden, weshalb das Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen seinerzeit nicht genutzt wurde und welche Entscheidungsgrundlagen der damaligen Vorgehensweise zugrunde lagen.

Der Fall entfacht erneut die bundesweite Diskussion über den Umgang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Während Befürworter einer konsequenteren Rückführung argumentieren, rechtskräftige Ausreiseentscheidungen müssten auch umgesetzt werden, verweisen andere auf humanitäre, integrationspolitische und aufenthaltsrechtliche Gesichtspunkte, insbesondere bei Personen, die sich bereits seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten.

Ob die damalige Entscheidung der Kölner Ausländerbehörde rechtlich oder politisch Konsequenzen nach sich ziehen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch, dass die bekannt gewordenen Unterlagen die Debatte über Abschiebungen, Bleiberechte und den Umgang mit langjährig geduldeten Ausländern erneut in den Mittelpunkt der politischen Diskussion rücken.

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