Urteil in München: Ex-IS-Mitglieder wegen schwerster Verbrechen an jesidischen Mädchen verurteilt
Nach einem mehr als einjährigen Prozess hat das Oberlandesgericht München ein Urteil gegen zwei ehemalige IS-Mitglieder gesprochen. Das Gericht sah unter anderem Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als erwiesen an. Alle Hintergründe zum Urteil jetzt im Artikel.
7/13/20262 min read


Das Oberlandesgericht München hat in einem aufsehenerregenden Staatsschutzverfahren ein Urteil gegen zwei ehemalige Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gesprochen. Nach mehr als einem Jahr Verhandlung sah das Gericht zahlreiche schwerste Straftaten als erwiesen an. Der männliche Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, während gegen die Mitangeklagte eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verhängt wurde.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Taten, die sich während der Herrschaft des sogenannten IS im Irak und in Syrien ereignet haben sollen. Nach Überzeugung des Gerichts hielten die Angeklagten zwei jesidische Mädchen über längere Zeit gefangen und behandelten sie als Eigentum. Die Opfer mussten unter Zwang arbeiten und waren massiven Misshandlungen ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Gerichts gehörten auch sexuelle Übergriffe zu den begangenen Straftaten.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Das Gericht folgte dieser rechtlichen Bewertung in wesentlichen Punkten und stellte fest, dass die Taten Teil der systematischen Verfolgung der jesidischen Minderheit durch den sogenannten Islamischen Staat gewesen seien.
Die Verbrechen gegen die Jesiden gelten international als eines der schwersten Kapitel der Terrorherrschaft des IS. Ab dem Jahr 2014 wurden Tausende Angehörige der religiösen Minderheit getötet, verschleppt oder versklavt. Insbesondere Frauen und Kinder gerieten ins Visier der Terrororganisation. Zahlreiche Opfer wurden auf Märkten verkauft, zur Zwangsarbeit gezwungen oder über lange Zeit misshandelt.
Während des Prozesses schilderten Zeugenaussagen und weitere Beweismittel das Leid der Betroffenen. Eine der inzwischen erwachsenen Frauen trat als Nebenklägerin auf und berichtete von den traumatischen Erlebnissen während ihrer Gefangenschaft. Ihre Aussagen gehörten zu den zentralen Beweismitteln des Verfahrens.
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich nicht um einzelne Gewalttaten, sondern um Straftaten, die im Zusammenhang mit der gezielten Verfolgung der jesidischen Bevölkerung standen. Deshalb wurden die Taten auch unter dem Gesichtspunkt des Völkerstrafrechts bewertet.
Der Prozess verdeutlicht die Bedeutung der deutschen Justiz bei der Verfolgung schwerster internationaler Straftaten. Deutsche Gerichte können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch dann tätig werden, wenn die Taten im Ausland begangen wurden. Grundlage dafür ist das Völkerstrafgesetzbuch, das die Ahndung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglicht.
Das Urteil ist noch nicht zwangsläufig rechtskräftig. Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden. Ob dies in diesem Verfahren geschieht, bleibt abzuwarten.
Für viele Angehörige der jesidischen Gemeinschaft besitzt das Verfahren eine besondere Bedeutung. Vertreter von Opferorganisationen sehen darin einen wichtigen Schritt zur juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates. Auch wenn ein Urteil das erlittene Leid nicht ungeschehen machen könne, werde dadurch deutlich gemacht, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen strafrechtliche Konsequenzen haben.
Mit dem Urteil setzt die deutsche Justiz ein weiteres Zeichen im Kampf gegen die Straflosigkeit internationaler Gewaltverbrechen. Gleichzeitig erinnert der Fall an das Schicksal vieler Menschen, die während der Herrschaft des IS Opfer systematischer Gewalt und Verfolgung wurden.