Über 50.000 Euro Strafbefehl gegen Linken-Abgeordnete nach Zugvorfall
Ein Vorfall, der zunächst bundesweit als mutmaßlicher rassistischer Angriff Schlagzeilen machte, hat nun eine überraschende juristische Wendung genommen. Gegen eine Bundestagsabgeordnete der Linken wurde ein Strafbefehl über mehr als 50.000 Euro erlassen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
7/4/20262 min read


Ein Zugvorfall aus dem Januar 2025 beschäftigt weiterhin die Justiz. Gegen die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) wurde inzwischen ein Strafbefehl über insgesamt 51.600 Euro erlassen. Nach Angaben des Amtsgerichts Stuttgart wird ihr unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung vorgeworfen. Rechtskräftig ist die Entscheidung bislang jedoch nicht.
Dem Strafbefehl zufolge soll Akbulut 120 Tagessätze zu jeweils 430 Euro zahlen. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen der betroffenen Person. Da die Zahl der Tagessätze über der Schwelle von 90 liegt, würde der Strafbefehl bei Rechtskraft als Vorstrafe gelten.
Der Vorfall ereignete sich Ende Januar 2025 während einer Zugfahrt von Heidelberg in Richtung Stuttgart. Unmittelbar nach dem Geschehen hatte Akbulut öffentlich erklärt, sie sei von einer Gruppe Fußballfans rassistisch beleidigt, sexuell belästigt und schließlich körperlich angegriffen worden. Entsprechende Schilderungen verbreitete sie auch über soziale Medien. Die Darstellung sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und löste eine breite politische Debatte aus.
Im Verlauf der Ermittlungen ergab sich jedoch ein deutlich komplexeres Bild. Nach Auswertung von Zeugenaussagen, Videoaufnahmen sowie den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden geriet auch die Bundestagsabgeordnete selbst in den Fokus der Staatsanwaltschaft.
Nach Auffassung der Ermittler soll Akbulut im Verlauf eines Streits zunächst mehrere Mitreisende beleidigt und anschließend eine Weinflasche in Richtung zweier Personen geworfen haben. Die Flasche soll ihr Ziel verfehlt haben. Später wurde die Politikerin selbst von einem bislang unbekannten Gegenstand am Kopf getroffen und erlitt dabei eine Verletzung.
Bereits im Jahr 2025 hatte der Bundestag die Immunität der Abgeordneten aufgehoben, um strafrechtliche Ermittlungen zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft führte daraufhin das Verfahren weiter und beantragte schließlich den nun erlassenen Strafbefehl.
Nach Angaben ihres Wahlkreisbüros hat Akbulut gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Dieser richtet sich jedoch nicht gegen den Schuldspruch als solchen, sondern ausschließlich gegen die Höhe der festgesetzten Tagessätze. Deshalb rechnen Juristen derzeit eher mit einer schriftlichen Entscheidung als mit einer umfangreichen öffentlichen Gerichtsverhandlung. Endgültig abgeschlossen ist das Verfahren somit noch nicht.
Der Fall hatte bereits kurz nach dem Vorfall erhebliche Diskussionen ausgelöst. Während zunächst die Darstellung eines rassistisch motivierten Angriffs im Mittelpunkt stand, führten spätere Ermittlungen und Aussagen weiterer Beteiligter zu einer Neubewertung des Geschehens. Medienberichte sowie Ermittlungsunterlagen zeichneten schließlich ein Bild, nach dem die Eskalation nicht ausschließlich von den anderen Beteiligten ausgegangen sein soll.
Der jetzt erlassene Strafbefehl stellt deshalb einen weiteren wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Vorfalls dar. Allerdings gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Durch den eingelegten Einspruch bleibt das Verfahren zunächst offen.
Ob der Strafbefehl in seiner jetzigen Form bestehen bleibt oder das Gericht die Höhe der Geldstrafe noch anpasst, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. Unabhängig davon dürfte der Fall die politische Diskussion über den damaligen Vorfall erneut anfachen, da er bereits seit Bekanntwerden des Geschehens bundesweit für kontroverse Reaktionen gesorgt hat.