Polizei ermittelt nach Vorfall in Münchner Freibad - "Staatenloser" wieder frei
Nach einem Vorfall in einem Münchner Freibad ermittelt die Polizei gegen einen 28-jährigen Mann. Ihm wird vorgeworfen, eine Frau sowie zwei Kinder sexuell belästigt zu haben. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an.
7/8/20261 min read


Nach einem Vorfall in einem Münchner Freibad hat die Polizei Ermittlungen gegen einen 28-jährigen staatenlosen Mann aufgenommen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden besteht der Verdacht, dass er am Sonntagnachmittag eine Frau sowie zwei Kinder sexuell belästigt haben soll.
Wie die Polizei mitteilte, wurden Einsatzkräfte alarmiert, nachdem sich Betroffene beziehungsweise Angehörige an das Personal des Freibads gewandt hatten. Die Mitarbeitenden verständigten daraufhin die Polizei, die kurze Zeit später am Einsatzort eintraf.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll zunächst eine 47-jährige Frau im Bereich des Gesäßes oberhalb der Badebekleidung berührt worden sein. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein siebenjähriges sowie ein zweijähriges Mädchen unangemessen berührt zu haben. Ob sich diese Vorwürfe bestätigen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Polizeibeamten nahmen den 28-Jährigen zunächst vorläufig fest und brachten ihn zur weiteren Sachbearbeitung auf eine Dienststelle. Dort wurden die üblichen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt und eine Strafanzeige aufgenommen. Anschließend wurde der Mann wieder entlassen. Nach Angaben der Behörden lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Freiheitsentziehung zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Die weiteren Ermittlungen führt ein zuständiges Fachkommissariat der Kriminalpolizei. Dabei werden unter anderem Aussagen der Beteiligten sowie möglicher Zeugen ausgewertet. Ob es im weiteren Verlauf zu einer Anklage kommt, hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab.
Die Polizei teilte außerdem mit, dass der Beschuldigte 28 Jahre alt ist und im Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet ist. Weitere persönliche Angaben spielen für die strafrechtliche Bewertung des Falls keine Rolle.
Die Ermittlungen dauern derzeit an. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt – wie in jedem Strafverfahren – die Unschuldsvermutung.