Neue Anklage gegen Dragqueen Jurassica Parka: Ermittler sprechen von umfangreichem Bild- und Videomaterial

Berlin: Gegen die bekannte Dragqueen Jurassica Parka wurde erneut Anklage erhoben. Ermittler sollen bei einer Wohnungsdurchsuchung zahlreiche mutmaßlich kinder- und jugendpornografische Dateien sichergestellt haben. Nun entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

5/29/20262 min read

German news headline about charges against drag queen Jurassica Parka with a neon-lit backdrop and case files.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Entertainer Mario O., der unter dem Künstlernamen „Jurassica Parka“ bekannt ist, erhoben. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, mutmaßlich kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen zu haben. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Tiergarten entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ausgangspunkt des aktuellen Verfahrens war eine Wohnungsdurchsuchung im Sommer vergangenen Jahres in Berlin. Dabei stellten Ermittler verschiedene elektronische Geräte sicher, darunter Mobiltelefone, Computer und externe Speichermedien. Die Datenträger wurden anschließend ausgewertet.

Nach Angaben aus Ermittlerkreisen sollen auf den beschlagnahmten Geräten zahlreiche Dateien gefunden worden sein. Dabei handelt es sich um Videomaterial und Bilder, die nach Einschätzung der Behörden unter die Straftatbestände der Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie fallen könnten. Die sichergestellten Inhalte werden nun Bestandteil der Anklage.

Die Ermittlungen sollen ihren Ursprung in einem Hinweis aus den USA haben. Demnach wurde eine verdächtige Online-Aktivität an deutsche Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Solche Hinweise werden regelmäßig über internationale Meldestellen an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass strafbare Inhalte über digitale Plattformen verbreitet oder gespeichert werden.

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch deshalb, weil Jurassica Parka bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert war. Im Jahr 2023 wurde Mario O. wegen eines Delikts im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten rechtskräftig verurteilt. Damals verhängte das Gericht eine Geldstrafe. Die damaligen Vorwürfe standen im Zusammenhang mit einem Vorfall aus dem Jahr 2021.

Die aktuelle Anklage bezieht sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden jedoch auf einen eigenständigen Sachverhalt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte die frühere Verurteilung bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass einschlägige Vorstrafen unter bestimmten Voraussetzungen strafverschärfend berücksichtigt werden können.

Jurassica Parka gehört seit vielen Jahren zu den bekanntesten Figuren der Berliner Drag- und Kulturszene. Die Kunstfigur trat regelmäßig bei Veranstaltungen, Bühnenprogrammen und politischen Events auf. Darüber hinaus war sie als Moderatorin, Podcasterin und Entertainerin tätig und erreichte auch über soziale Medien ein großes Publikum.

In den vergangenen Monaten hatten die laufenden Ermittlungen bereits Auswirkungen auf berufliche Projekte. Mehrere Veranstalter und Partnerorganisationen distanzierten sich von dem Künstler oder setzten Kooperationen vorläufig aus. Einige geplante Auftritte wurden abgesagt, bis die Vorwürfe juristisch geklärt sind.

Vonseiten des Beschuldigten liegt bislang keine ausführliche öffentliche Stellungnahme zu den neuen Vorwürfen vor. Medienberichten zufolge hat er sich im laufenden Verfahren bisher nicht zu den Anschuldigungen geäußert.

Nun richtet sich der Blick auf das Amtsgericht Tiergarten. Dort wird geprüft, ob die vorgelegten Ermittlungsergebnisse ausreichen, um das Hauptverfahren zu eröffnen. Erst in einem möglichen Prozess würde die Beweisaufnahme erfolgen und über Schuld oder Unschuld entschieden werden.

Der Fall sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit, da Jurassica Parka über Jahre hinweg als prominente Persönlichkeit der Berliner Kultur- und LGBTQ-Szene wahrgenommen wurde. Unabhängig von der öffentlichen Debatte bleibt jedoch festzuhalten: Die Vorwürfe sind Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens. Eine endgültige juristische Bewertung steht noch aus.

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