Mutmaßliches Sexualdelikt an Kind in Deggendorf: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Ein mutmaßliches Sexualdelikt an einem Kind sorgt in Deggendorf für Bestürzung. Nach Angaben der Polizei wurde ein 29-jähriger Tatverdächtiger kurz nach dem Vorfall festgenommen. Gegen ihn wurde Untersuchungshaft angeordnet. Die Ermittlungen dauern an – es gilt die Unschuldsvermutung.
7/8/20262 min read


Ein mutmaßliches Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes beschäftigt derzeit Polizei und Justiz in Deggendorf. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Niederbayern ereignete sich der Vorfall am Sonntagnachmittag in der Nähe eines Spielplatzes an der Donaupromenade. Ein 29 Jahre alter Mann wurde noch kurz nach der Tat im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung festgenommen. Gegen ihn wurde inzwischen Untersuchungshaft angeordnet. Die Ermittlungen dauern an. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden hielten sich am frühen Sonntagnachmittag drei Mädchen in der Nähe eines Spielplatzes auf. Die Kinder gingen anschließend in einen kleinen, nicht einsehbaren Waldbereich, um dort zu spielen. Dort soll sich der mutmaßliche Täter aufgehalten haben.
Laut Polizei sprach der Mann die Mädchen zunächst an. Zwei der Kinder liefen daraufhin davon. Das dritte Mädchen soll von dem Mann festgehalten und im Intimbereich berührt worden sein. Nach Angaben der Ermittler gelang es dem Kind schließlich ebenfalls, sich zu lösen und zu flüchten. Körperliche Verletzungen wurden nach aktuellem Stand nicht festgestellt.
Nach dem Vorfall vertrauten sich die Kinder ihren Begleitpersonen an. Diese informierten umgehend die Polizei. Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Bereits kurze Zeit später konnte ein 29-jähriger Mann als dringend tatverdächtig festgenommen werden.
Die weiteren Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft übernommen. Am darauffolgenden Tag wurde der Beschuldigte einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Gericht wegen des dringenden Verdachts eines Sexualdelikts einen Haftbefehl. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten nun daran, den genauen Ablauf des Geschehens vollständig aufzuklären. Dazu werden unter anderem Zeugenaussagen ausgewertet sowie weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen durchgeführt. Ob zusätzliche Erkenntnisse oder weitere Zeugenhinweise vorliegen, wurde bislang nicht bekannt gegeben.
Der Vorfall hat in der Region für große Betroffenheit gesorgt. Insbesondere Straftaten zum Nachteil von Kindern lösen regelmäßig große Aufmerksamkeit aus. Die Polizei weist in solchen Fällen darauf hin, dass Eltern ihre Kinder ermutigen sollten, ungewöhnliche oder bedrohliche Situationen sofort einer vertrauten Person mitzuteilen. Das schnelle Handeln der Begleitpersonen trug in diesem Fall dazu bei, dass die Polizei unmittelbar informiert werden konnte und zeitnah Maßnahmen einleitete.
Die Behörden betonen zugleich, dass die laufenden Ermittlungen sorgfältig geführt werden und der Sachverhalt umfassend geprüft wird. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um einen strafrechtlichen Anfangsverdacht. Über die strafrechtliche Verantwortung entscheidet letztlich ein Gericht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und einer möglichen Hauptverhandlung.
Bis dahin gilt für den festgenommenen Mann die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung. Sie besagt, dass jede beschuldigte Person so lange als unschuldig anzusehen ist, bis ihre Schuld rechtskräftig festgestellt wurde.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden nach Abschluss der weiteren Ermittlungen über neue Entwicklungen informieren, sofern dies im Rahmen des Verfahrens möglich ist.