Landgericht verurteilt ehemaligen islamischen Religionslehrer nach Missbrauchsserie an Minderjährigen zu langer Haftstrafe

Schweres Urteil in Baden-Württemberg: Ein ehemaliger Religionslehrer muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er über Jahre mehrere minderjährige Jungen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt hat.

6/28/20262 min read

Verkündung des Urteils eines deutschen Gerichts zur Verurteilung eines Religionslehrers zu einer Gef
Verkündung des Urteils eines deutschen Gerichts zur Verurteilung eines Religionslehrers zu einer Gef

Ein ehemaliger islamischer Religionslehrer ist vom Landgericht Ellwangen wegen zahlreicher schwerer Straftaten zum Nachteil minderjähriger Jungen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter missbrauchte der 35-Jährige über einen längeren Zeitraum seine Vertrauensstellung gegenüber Jugendlichen und beging dabei mehrere Sexual- und Gewaltdelikte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts waren insgesamt sieben Jungen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren von den Taten betroffen. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die Straftaten sollen sich überwiegend in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz ereignet haben. Dort war der Mann als Religionslehrer und Betreuer tätig. Weitere Taten wurden nach Angaben des Gerichts in Stuttgart begangen.

Nach Auffassung der Strafkammer nutzte der Verurteilte gezielt seine Autoritäts- und Vertrauensposition aus. Die Jugendlichen hätten sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis befunden, das der Angeklagte für seine Taten missbraucht habe. Mehrere Übergriffe sollen nachts stattgefunden haben, nachdem die Jugendlichen unter verschiedenen Vorwänden in sein Büro gerufen worden waren.

Neben den Sexualdelikten stellte das Gericht auch erhebliche körperliche Gewalt fest. In einzelnen Fällen soll der Mann die Jugendlichen gewürgt und körperlich misshandelt haben. Diese Taten flossen ebenfalls in die Strafzumessung ein.

Während des Prozesses legte der Angeklagte nach Gerichtsangaben ein Geständnis ab. Dieses wurde strafmildernd berücksichtigt. Dennoch bewertete die Kammer insbesondere die Vielzahl der Taten, die lange Tatdauer und die hohe Zahl der betroffenen Jugendlichen als besonders schwerwiegend.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht an, dass der Verurteilte nach seiner Haftentlassung für fünf Jahre keine Tätigkeit ausüben darf, bei der er männliche Minderjährige betreut oder erzieht.

Ein großer Teil der Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dadurch sollten die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Jugendlichen geschützt und eine zusätzliche Belastung der Opfer vermieden werden.

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen, nachdem sich einer der Jugendlichen einer Vertrauensperson anvertraut hatte. Außerdem sollen Hinweise aus dem persönlichen Umfeld eines weiteren Betroffenen die Verantwortlichen alarmiert haben. Daraufhin wurden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen aufgenommen.

Die betroffene Einrichtung stellte ihren Betrieb nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein. Der Fall sorgte in der Region für großes Aufsehen und löste erneut eine Diskussion darüber aus, wie Minderjährige in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen besser geschützt werden können.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist derzeit noch offen. Dem Verurteilten stehen die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung.

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