Großkontrolle in Hamburger Flüchtlingsunterkunft: Kindergeld für 91 Kinder vorläufig gestoppt
Nach einer groß angelegten Kontrolle in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft ziehen die Behörden erste Konsequenzen: Die Kindergeldzahlungen für 91 Kinder wurden zunächst ausgesetzt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts auf möglichen Sozialleistungsbetrug. Alle Details jetzt im Artikel.
7/1/20262 min read


Nur wenige Tage nach einer umfangreichen Razzia in einer Flüchtlingsunterkunft im Hamburger Stadtteil Winterhude haben die Behörden erste Maßnahmen eingeleitet. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung von Kindergeld für insgesamt 91 Kinder vorläufig gestoppt. Grund dafür ist, dass die betroffenen Kinder bei der Kontrolle nicht an ihrem offiziell gemeldeten Wohnort angetroffen wurden.
Die Überprüfung fand im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes mehrerer Behörden statt. Ziel war es, Hinweise auf möglichen Sozialleistungsbetrug zu untersuchen und festzustellen, ob gemeldete Personen tatsächlich dort wohnen, wo sie offiziell registriert sind.
Rund 200 Einsatzkräfte im Einsatz
Bereits am frühen Morgen waren rund 200 Polizeibeamte sowie Mitarbeiter verschiedener Behörden an der Unterkunft im Überseering im Einsatz. Unterstützt wurden sie unter anderem von der Familienkasse, die speziell den rechtmäßigen Bezug von Kindergeld überprüfte.
Im Mittelpunkt standen zahlreiche Verdachtsfälle, bei denen überprüft werden sollte, ob die angegebenen Familienverhältnisse und Wohnsitze den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Nach Angaben der Behörden wurden dabei etwa 150 Verdachtsfälle näher untersucht.
Zahlreiche Personen nicht angetroffen
Während der Kontrolle stellten die Ermittler fest, dass 37 Kindergeldberechtigte sowie insgesamt 91 Kinder nicht in der Unterkunft anwesend waren. Da die tatsächliche Anwesenheit der Kinder eine wichtige Voraussetzung für den Leistungsanspruch sein kann, wurden die entsprechenden Kindergeldzahlungen zunächst ausgesetzt.
Die Behörden betonen jedoch, dass es sich dabei nicht automatisch um einen Nachweis von Betrug handelt. Vielmehr sollen nun weitere Ermittlungen klären, ob die Betroffenen tatsächlich unberechtigt Leistungen erhalten haben oder ob sich die fehlenden Personen aus anderen Gründen nicht vor Ort befanden.
Verdacht auf falsche Angaben
Nach bisherigen Erkenntnissen prüfen die Ermittler mehrere mögliche Formen des Leistungsmissbrauchs. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht, dass Identitäten oder Staatsangehörigkeiten falsch angegeben worden sein könnten. Ebenso wird untersucht, ob Personen oder Kinder offiziell gemeldet wurden, obwohl sie sich tatsächlich gar nicht dauerhaft in der Unterkunft aufhalten.
Erst nach Abschluss der weiteren Prüfungen wird entschieden, ob unrechtmäßig gezahlte Leistungen zurückgefordert werden oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Möglicher finanzieller Schaden
Da das Kindergeld derzeit 259 Euro pro Kind und Monat beträgt, könnte sich bei unberechtigten Zahlungen ein erheblicher finanzieller Schaden ergeben. Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, könnten die monatlichen Kosten für den Staat mehrere zehntausend Euro betragen.
Ob tatsächlich Sozialbetrug vorliegt, ist derzeit allerdings noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Behörden kündigen konsequentes Vorgehen an
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass vorsätzlich falsche Angaben beim Bezug von Sozialleistungen strafbar sind. Bereits der Versuch, durch unwahre oder unvollständige Informationen finanzielle Leistungen zu erhalten, kann strafrechtliche Folgen haben.
Mit gemeinsamen Kontrollen wollen Behörden künftig noch gezielter gegen organisierte Formen des Sozialleistungsmissbrauchs vorgehen. Dazu sollen Daten verschiedener Behörden stärker miteinander abgeglichen werden, um Unregelmäßigkeiten schneller erkennen zu können.
Ermittlungen dauern an
Die Aussetzung der Kindergeldzahlungen stellt zunächst eine vorläufige Maßnahme dar. In den kommenden Wochen sollen weitere Ermittlungen zeigen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder ob die Leistungen wieder aufgenommen werden müssen.
Die Behörden rechnen damit, dass die Auswertung der Kontrollen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst danach wird feststehen, ob es zu Rückforderungen oder strafrechtlichen Verfahren gegen einzelne Beteiligte kommt.