BKA schlägt zu: Zwei mutmaßliche IS-Mitglieder in Deutschland festgenommen
Die Bundesanwaltschaft wirft zwei irakischen Staatsangehörigen vor, sich bereits 2014 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen und an Kampfhandlungen beteiligt zu haben. Einer der Beschuldigten soll zudem ein Kriegsverbrechen begangen haben. Nun sitzen beide in Untersuchungshaft.
7/9/20262 min read


Ermittlern des Bundeskriminalamts ist ein weiterer Schlag gegen den islamistischen Terrorismus gelungen. Am Mittwoch wurden zwei irakische Staatsangehörige festgenommen, gegen die der Verdacht besteht, über Jahre hinweg Mitglieder der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, sich bereits im Jahr 2014 der dschihadistischen Vereinigung angeschlossen und aktiv an deren Strukturen beteiligt zu haben.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden sollen die beiden Beschuldigten seit Juni 2014 dem IS angehört haben. Einer von ihnen soll innerhalb der Terrororganisation eine besonders verantwortungsvolle Stellung eingenommen haben. Ihm wird vorgeworfen, zunächst als Schariapolizist tätig gewesen zu sein und später eine Kampfeinheit kommandiert zu haben. In dieser Funktion soll er bis mindestens Mitte 2017 an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein.
Auch dem zweiten Beschuldigten wird eine aktive Beteiligung an militärischen Operationen des IS vorgeworfen. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll er unter anderem an der Einnahme einer Erdölraffinerie im irakischen Baidschi beteiligt gewesen sein. Die Anlage befand sich im Eigentum des irakischen Staates. Aufgrund dieses Vorwurfs ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen ihn zusätzlich wegen eines mutmaßlichen Kriegsverbrechens gegen Eigentum.
Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass die Aktivitäten der beiden Männer nicht mit ihrer Einreise nach Deutschland endeten. Nach bisherigen Erkenntnissen soll einer der Beschuldigten auch während seines Aufenthalts in Deutschland weiterhin Propagandamaterial des sogenannten Islamischen Staates verbreitet haben. Solche Veröffentlichungen dienen nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden regelmäßig dazu, die Ideologie der Terrororganisation zu verbreiten, Unterstützer zu gewinnen und deren Ziele zu verherrlichen.
Die Festnahmen erfolgten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft, die in Deutschland für besonders schwere Staatsschutzdelikte und Terrorismusverfahren zuständig ist. Beamte des Bundeskriminalamts nahmen die beiden Tatverdächtigen fest und führten sie einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vor. Dieser setzte die bereits zuvor erlassenen Haftbefehle in Vollzug. Seitdem befinden sich beide Männer in Untersuchungshaft.
Zu den persönlichen Hintergründen der Beschuldigten machten die Behörden bislang nur wenige Angaben. Auch nähere Informationen darüber, auf welchem Weg die beiden nach Deutschland gelangten oder unter welchen Identitäten sie hier lebten, wurden zunächst nicht veröffentlicht. Die laufenden Ermittlungen sollen nun unter anderem klären, welche Kontakte die Männer während ihres Aufenthalts in Deutschland unterhielten und ob weitere Personen mit den mutmaßlichen Aktivitäten in Verbindung stehen.
Die aktuellen Festnahmen verdeutlichen nach Einschätzung von Sicherheitsexperten, dass die Aufarbeitung früherer IS-Strukturen die Ermittlungsbehörden weiterhin intensiv beschäftigt. Obwohl die Terrormiliz ihren einstigen territorialen Einfluss im Irak und in Syrien weitgehend verloren hat, verfolgen deutsche Sicherheitsbehörden weiterhin Personen, denen eine Beteiligung an den Verbrechen oder der Organisation des IS vorgeworfen wird. Entsprechende Verfahren können sich auch Jahre nach den mutmaßlichen Taten noch ergeben, wenn neue Erkenntnisse oder Beweismittel vorliegen.
Für die beiden Festgenommenen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Ob es zu einer Anklage kommt, hängt von den weiteren Ermittlungen und der Auswertung der gesammelten Beweise ab. Die Bundesanwaltschaft wird das Verfahren in den kommenden Monaten fortführen und prüfen, ob sich die erhobenen Vorwürfe vor Gericht belegen lassen.