336-mal polizeibekannt: Warum ein 37-Jähriger trotz jahrelanger Ausreisepflicht in Deutschland blieb
Ein Fall aus Dortmund sorgt für Diskussionen: Ein 37-jähriger Mann soll bereits seit 2004 ausreisepflichtig und inzwischen 336-mal polizeilich in Erscheinung getreten sein. Nach einem Messerüberfall wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Warum konnte seine Ausreise über all die Jahre offenbar nicht durchgesetzt werden?
7/25/20263 min read


Ein Fall aus Dortmund sorgt derzeit bundesweit für Aufmerksamkeit und wirft erneut Fragen über den Umgang mit ausreisepflichtigen und zugleich straffällig gewordenen Personen auf. Im Mittelpunkt steht ein heute 37 Jahre alter Mann, dessen Fall aufgrund seiner langen Vorgeschichte besonders außergewöhnlich erscheint.
Nach Berichten der Ruhr Nachrichten ist der Mann 336-mal polizeilich in Erscheinung getreten und soll bereits seit dem Jahr 2004 ausreisepflichtig sein. Zuletzt wurde der Fall erneut relevant, nachdem der Mann wegen eines Messerüberfalls zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden sein soll.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die Zahl von 336 bedeutet nicht, dass der Mann wegen 336 Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde. „Polizeibekannt“ beziehungsweise polizeilich in Erscheinung getreten zu sein, kann unterschiedliche Vorgänge umfassen. Dennoch verdeutlicht die ungewöhnlich hohe Zahl, dass die Behörden über einen langen Zeitraum immer wieder mit dem Mann zu tun hatten.
Ausreisepflicht offenbar bereits seit 2004
Besonders viele Fragen wirft die Dauer des Aufenthalts auf. Laut den veröffentlichten Berichten besteht die Ausreisepflicht bereits seit 2004. Damit geht es um einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten.
Der Mann wäre damals allerdings erst ungefähr 15 Jahre alt gewesen. Gerade dieser Umstand zeigt, warum der Fall komplizierter sein dürfte, als die zugespitzte Forderung nach einer einfachen Abschiebung vermuten lässt.
Im deutschen Aufenthaltsrecht bedeutet eine bestehende Ausreisepflicht zudem nicht zwangsläufig, dass eine Abschiebung unmittelbar durchgeführt werden kann. Tatsächliche oder rechtliche Hindernisse können eine Rückführung verhindern oder über längere Zeit verzögern.
Im konkreten Dortmunder Fall spielt Berichten zufolge insbesondere die Frage der Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit eine Rolle. In öffentlichen Diskussionen über den Fall wird auf eine ungeklärte Staatsangehörigkeit und damit verbundene Schwierigkeiten bei einer Rückführung hingewiesen. Eine Abschiebung setzt grundsätzlich voraus, dass ein Staat die betreffende Person aufnimmt.
Verurteilung nach Messerüberfall
Neue Brisanz bekam die Vorgeschichte durch ein schweres Gewaltdelikt. Nach den vorliegenden Berichten wurde der 37-Jährige nach einem Messerüberfall zu drei Jahren Haft verurteilt. Auch in Diskussionen zum ursprünglichen Bericht wird diese Verurteilung aufgegriffen.
Damit rückt neben der strafrechtlichen Aufarbeitung erneut die Frage in den Mittelpunkt, weshalb eine seit Jahren bestehende Ausreisepflicht offenbar nicht umgesetzt werden konnte.
Gerade bei Menschen, die wiederholt mit Polizei und Justiz in Kontakt kommen, erwarten viele Bürger, dass Behörden vorhandene aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten konsequent prüfen und ausschöpfen.
Kritik an fehlender Transparenz
Zusätzliche Kritik gibt es an der Kommunikation der zuständigen Behörden. Die Ruhr Nachrichten berichteten nicht nur über die Vorgeschichte des Mannes, sondern veröffentlichten anschließend einen weiteren Kommentar unter der Überschrift „Seit 2004 nicht abgeschobener Mann – Stadt mauert bei Aufklärung über eigenes Versagen“.
Damit steht inzwischen nicht allein der Mann selbst im Mittelpunkt. Es geht auch darum, welche Behörden wann für seinen Aufenthaltsstatus verantwortlich waren, welche Versuche zur Aufenthaltsbeendigung möglicherweise unternommen wurden und weshalb diese gegebenenfalls scheiterten.
Genau diese Details sind entscheidend, um beurteilen zu können, ob Behörden Fehler gemacht haben oder ob rechtliche beziehungsweise tatsächliche Hindernisse eine Abschiebung verhindert haben.
Fall entfacht erneut Debatte über Abschiebungen
Der Dortmunder Fall dürfte deshalb auch über die Stadt hinaus politische Diskussionen auslösen. Besonders bei mehrfach straffällig gewordenen Ausreisepflichtigen wird seit Jahren darüber gestritten, wie Rückführungen schneller umgesetzt werden können.
Gleichzeitig zeigt der Fall ein grundsätzliches Problem: Ein Ausreisebescheid allein garantiert noch keine tatsächliche Rückführung. Fehlen beispielsweise gültige Reisedokumente oder lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei feststellen, können Verfahren erheblich komplizierter werden.
Fest steht bislang: Der heute 37-Jährige ist laut den veröffentlichten Berichten seit vielen Jahren Gegenstand behördlicher Verfahren, soll hunderte Male polizeilich in Erscheinung getreten sein und wurde zuletzt wegen eines schweren Gewaltdelikts verurteilt.
Warum seine Ausreisepflicht über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten nicht durchgesetzt werden konnte, bleibt damit die zentrale Frage des Falls.